Diese Versicherung ist eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung.

Besonders wichtig ist diese Versicherung für Unternehmen, die von der Mitarbeit eines Geschäftsführers (z. B. Arztpraxis) abhängig sind. Sollte dieser durch Krankheit oder Unfall nicht arbeiten können, ist mit enormen finanziellen Belastungen zu rechnen. Eine Praxisausfallversicherung übernimmt im Versicherungsfall diese Kosten.

Eine Unterbrechung des Betriebes infolge von Sturm-, Hagel-, Feuer- oder Leitungswasserschäden wird ebenso mitversichert wie Betriebsunterbrechung aufgrund von Einbruchdiebstahl, Raub oder Zerstörung.

Im Versicherungsfall werden folgende Betriebsaufwendungen erstattet:

  • Personalkosten
  • Mieten und Pacht
  • Bürokosten (Reinigung, Strom, Wasser, Heizung, Telefon)
  • Buchführungskosten
  • Versicherungsbeiträge
  • Steuern
  • Finanzierungskosten

Für den Ausfall des Geschäftsführers können Karenzzeiten vereinbart werden, die als zeitlicher Selbstbehalt zu sehen sind.

 

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Art, Umsatz sowie Standort des Unternehmens sind neben der Karenzzeit die wichtigsten Faktoren bei der Beitragsberechnung.